Ausbilderschulung
Investieren Sie in Ihre fachliche Weiterbildung und bleiben Sie auf dem neuesten Stand in der Ersten-Hilfe-Lehre. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder um sich anzumelden. Wir freuen uns darauf, Sie in einem unserer Kurse begrüßen zu dürfen!
Anerkennung und Aktualität:
Unsere Ausbilderfortbildungen sind gemäß FeV § 68 und den DGUV Grundsätzen 304-001, 304-002 und 304-003 anerkannt. Wir aktualisieren regelmäßig unsere Themen und veröffentlichen diese in den Kurstermininformationen.
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Ausbilder-Grundkurs (Quelle DGUV Grundsatz 304-001):
- Mindestalter: 18 Jahre, Beherrschung der deutschen Sprache in der schriftlichen und gesprochenen Form
- Medizinisch-fachliche Qualifikation über mindestens eine Erste-Hilfe-Ausbildung und eine Sanitätsausbildung mit dokumentierter und erfolgreich abgeschlossener Prüfung im Umfang von mindestens 48 Unterrichtseinheiten. Diese Ausbildung muss bei einer Stelle erfolgen, die kontinuierlich im Sanitäts- oder Rettungsdienst tätig ist; alternativ auch bei einer geeigneten Stelle gemäß DGUV Grundsatz 304-002 oder DGUV Grundsatz 304-003.
Die medizinisch-fachliche Qualifikation ist vor Beginn der pädägogischen Qualifikation erfolgreich abzuschließen.
Die medizinisch-fachliche Qualifikation kann auch im Rahmen einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung im Gesundheitswesen erlangt werden, sofern diese notfallmedizinische Inhalte im Umfang von mindestens 48 Unterrichtseinheiten enthält.
Liegt die medizinisch-fachliche Grundqualifikation bei Beginn der pädagogischen Grundqualifikation länger als 3 Jahre zurück, ist eine aktuelle Fortbildung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten nachzuweisen. Personen mit einer Qualifikation in einem Beruf des Gesundheitswesens gelten als fortgebildet, wenn sie an vergleichbaren Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig teilnehmen oder bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen. Die ärztliche Approbation wird als medizinisch-fachliche Grundqualifikation anerkannt. Eine medizinische Fortbildung vor Beginn der pädagogischen Qualifikation ist nicht erforderlich.“