
Ausbilder-Fortbildung
Die Lehrkräfte müssen innerhalb von drei Jahren im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten auf die Inhalte der Ersten-Hilfe-Ausbildung fortgebildet werden.
Diese Fortbildung muss taggenau erfolgen! Der Teilnehmer der Ausbilder-Fortbildung muss über eine gültige Lehrberechtigung verfügen.
Wir bieten die Fortbildungen mit unterschiedlichen Themen an, d.h. Sie können im Rahmen Ihrer Lehrberechtigung Ihre Wunschthemen buchen:
• Methodik- Wie aktiviere ich die Teilnehmer? (8 Unterrichtseinheiten)
• Kommunikation und Visualisierung - Wie redet wer mit wem und warum? (8 Unterrichtseinheiten)
• Teilnehmermotivation - Warum wird jeder Teilnehmer individuell angesprochen? (8 Unterrichtseinheiten)
• Lehrprogrammbezogene Einweisung in "Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (EHaK)" (16 Unterrichtseinheiten, fachlich/pädagogisch)
• Umgang mit Problemteilnehmer - Was mache ich mit Störern, wann ist es eine Störung? (8 Unterrichtseinheiten)
• Didaktik - Wie formuliere ich Lernziele? (8 Unterrichtseinheiten)
• Mediengestaltung - Gibt es ein Leben ohne "PowerPoint"? (8 Unterrichtseinheiten)
• Lehrprogrammbezogene Einweisung in die "Betriebssanitäter-Ausbildung". (16 Unterrichtseinheiten, fachlich/pädagogisch)
• medizinisch-fachliche Themen,
- z.B. praktische Themen der Ausbilderdemonstration, Teilnehmerübung, Fallbeispiele (8 Unterrichtseinheiten)
- aktuelle Lehraussagen in der Ersten-Hilfe
- Lehrprogrammbezogene Einweisung in die "Betriebssanitäter-Ausbildung". (16 Unterrichtseinheiten, fachlich/pädagogisch)
- Lehrprogrammbezogene Einweisung in "Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (EHaK)" (16 Unterrichtseinheiten, fachlich/pädagogisch)
Weitere Themen werden aktuell in das Fortbildungsprogramm aufgenommen. Die angebotenen Themen werden in den Informationen der Kurstermine veröffentlicht.
Unsere Ausbilderfortbildungen sind nach FeV § 68 und DGUV Grundsatz 304-001, 304-002 und 304-003 anerkannt.