Betriebssanitäter-Grundkurs

Der Betriebssanitäter ist eine Qualifizierungsmaßnahme, ähnlich dem Rettungssanitäter.

Die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) unterscheidet folgende drei Gruppen für den Einsatz zum Betriebssanitäter:

– die 64 Unterrichtseinheiten umfassende Grundausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst

– anderweitige, d.h. mindestens gleichwertige sanitätsdienstliche Ausbildungsformen wie die des Sanitätspersonals der Bundeswehr mit sanitätsdienstlicher Grundlagenausbildung sowie Rettungssanitäter

– Berufsausbildungen, wie insbesondere die zur examinierten Krankenpflegekraft oder zum Rettungsassistenten Voraussetzung

Für die Zulassung zur Grundausbildung ist die Teilnahme am Erste-Hilfe-Lehrgang oder Erste-Hilfe-Training Voraussetzung. Diese darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. In der Grundausbildung sollen die Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Ersten Hilfe und der Rettung Verletzter erweitert und vertieft werden. Die Inhalte dieses Lehrganges gibt der Themenkatalog wieder, der als Anhang 1 Bestandteil des Grundsatzes „Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst“ (DGUV Grundsatz 304-002) ist.

Dauer

Die Grundausbildung umfasst 64 Unterrichtseinheiten zzgl. Prüfungszeit und wird in der Regel an 8 Tagen zu je acht oder neun Unterrichtseinheiten täglich durchgeführt.

Abschluss

Nach heutiger Rechtsauffassung ist der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrgangs, ergänzt um einen 32-stündigen Aufbaulehrgang, die adäquate Ausbildung für Betriebssanitäter. Diese sind befähigt, die Erste-Hilfe-Station eines Betriebes oder einer Baustelle alleinverantwortlich zu leiten und dem Betriebsarzt oder dem Notarzt zu assistieren.

Kosten

Die Kosten der Grundausbildung zum Betriebssanitäter betragen 720,-€ je Teilnehmer.

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